Betreuungsangebot

Kinder benötigen Raum und Zeit!

Wir haben eine gemütliche Wohnung mit kleiner Terrasse und kindgerechtem, eingezäunten Garten. In dem Garten befinden sich u.a. ein Sandkasten, eine Hollywoodschaukel und ein kleiner Fuhrpark für die Kinder. Meine Tageskinder dürfen unsere Wohnung nahezu vollständig mit nutzen.

Zwei Kinderzimmer stehen meinen Tageskindern ganz zur Verfügung. Sie bieten Schlafmöglichkeiten für bis zu 4 Kinder. Ein Kinderzimmer ist zum Schlafen und Entspannen eingerichtet, das andere Zimmer zum Spielen, Toben und Basteln.

Ein kleiner Spieltisch, sehr viele Spiele, Bücher, Spiel- Mal und Bastelmaterialien sowie ein Schreibtisch stehen hier ebenfalls zur Verfügung. Die Zimmer sind dem Alter der Tageskinder entsprechend ausgestattet.

In unserer Wohnung wird nicht geraucht.

Als erfahrene Mutter und Tagesmutter betreue ich bis zu fünf Kinder im Alter von 0 bis 13 Jahren, ich beschränke mich jedoch nach Möglichkeit auf maximal 4 Kinder. Ich biete die Betreuung montags bis donnerstags zwischen 7.30 Uhr und 14.30 Uhr an. Freitags stehe ich ggfls. nach Vereinbarung bis maximal 13.30 Uhr zur Verfügung.

In Einzelfällen biete ich je nach Belegung unter Umständen auch längere Betreuungszeiten an.

Mit großer Freude habe ich als Jugendhilfsmaßnahme Hilfe zur Erziehung geleistet und intensiv mit den Eltern, Kindern, Jugendlichen, Beratungsstellen sowie dem Jugendamt („Amt für Familie und Jugend“) zusammengearbeitet.

Gerne arbeite ich auch mit Kindern, die Defizite aufweisen (z.B. Wahrnehmungsstörungen, Bewegungs- und Verhaltensauffälligkeiten).

Nationalität und Geschlecht der Kinder spielen für mich keine Rolle.

Ich habe eine große Familie. Alle unsere Kinder wohnen nicht mehr bei uns, sondern verfügen jeweils über eigene Haushalte und Familien.

Unsere Urlaube werden sich überwiegend auf die Zeiten außerhalb der Schulferien beschränken. Die entsprechenden Termine werde ich ihnen rechtzeitig zum Ende des Vorjahres (spätestens 30.11.) mitteilen.

An Weihnachten, Sylvester und an den gesetzlichen Feiertagen findet keine Betreuung statt. Bei ganztägigen Fortbildungsveranstaltungen (max. 3x p.a.) ist ebenfalls keine Betreuung gewährleistet.